I. Geltungsbereich:

Die Glas Siller GmbH, 6263 Fügen, schließt Verträge mit ihren Kunden ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Bedingungen. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Die Einkaufsbedingungen des Käufersverpflichten die Glas Siller GmbH nicht, auch wenn die Glas Siller GmbH nicht ausdrücklich widerspricht. Einmal zwischen der Glas Siller GmbH und einem Kunden in Kraft gesetzte Bedingungen der Fa. Glas Siller GmbH gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen diesen. Bei allfälliger Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben die übrigen jedenfalls gültig.

II. Angebote:

Anbote der Glas Siller GmbH wie auch der Inhalt von sonstigen Geschäftsunterlagen (Kataloge, Prospekte, Rundschreiben, Abbildungen, Preislisten, etc.), sind – ohne anderslautende schriftliche Zusage in einem Einzelfall – freibleibend und unverbindlich.

Der Glas Siller GmbH zugegangene Angebote (z.B. Bestellung, Auftrag, etc.) ihrer Kunden können von der Glas Siller GmbH nur durch Versendung einer schriftlichen Annahmeerklärung oder tatsächliche Erfüllung (diesfalls wird der Inhalt des Lieferscheines sowie der Rechnung Vertragsstand) angenommen werden. Der Kunde ist an sein Anbot für die Dauer von 12 Wochen ab Einlangen bei der Glas Siller GmbH gebunden. Die Anbote von Kunden haben schriftlich, unter Angabe von Breite x Höhe, bei Isolierglas auch unter Angabe der Meereshöhe der Baustelle, zu erfolgen. Erfolgt ein Anbot per Fax, so sind jene Schriftzeichen verbindlich, welche auf dem bei der Glas Siller GmbH eingelangten Papier deutlich erkennbar sind. Für Übermittlungsfehler und für durch die Übertragungsart (insbesondere bei Fax und Telefon, gegebenenfalls auch E-Mail) bedingte Missverständnisse übernimmt die Glas Siller GmbH keine Haftung.

Auskünfte und Beratungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Glas Siller GmbH übernimmt jedoch hiefür keine Gewähr. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst die nötigen Fachkenntnisse und Informationen zu beschaffen. Insbesondere haftet die Glas Siller GmbH auch nicht bei Zurverfügungstellung von Ausschreibungsunterlagen für die Richtigkeit eines allfälligen Anbotes.

Die Aufhebung, Ergänzung oder Abänderung von geschlossenen Verträgen bedarf zur Gültigkeit der Schriftform.

III. Technische Angaben:

Glasstärken werden von der Glas Siller GmbH nach der Leistungsbeschreibung des Kunden sowie den technischen Fertigungsmöglichkeiten ausgewählt. Beim Kunden wird das Wissen um das physikalische Verhalten und die Eigenschaften von Glas bzw. Mehrscheibenisolierglas, Beschlägen, Profilen, Zubehör und sonstige Handelswaren gemäß dem Stand der Technik als vorhanden vorausgesetzt. Bauliche Gegebenheiten und sonstige Besonderheiten werden von der Glas Siller GmbH nur berücksichtigt, wenn der Kunde hiezu schriftlich gesonderte Angaben macht. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde eine bestimmte statische oder sonstige Dimensionierung wünscht.

IV. Lieferung:

Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung ab Lager bzw. ab Werk der Glas Siller GmbH. Erfüllungsort ist 6263 Fügen / Österreich. Jegliche Art von Gefahr geht grundsätzlich – sofern das Gesetz nicht ohnedies einen früheren Zeitpunkt hiefür vorsieht – auf den Kunden mit Übergabe der Ware an den Transportführer über; dies gilt insbesondere auch für Glasbruch.

Wurde Abholung vereinbart, so geht die Gefahr bereits mit termingerechter Bereitstellung der Glas Siller GmbH über. Übernimmt der Kunde die Ware nicht vereinbarungsgemäß, so geht mit dem vereinbarten Termin die Gefahr auf den Kunden über und ist er verpflichtet, sämtliche Kosten für die Einlagerung – sei dies bei der Glas Siller GmbH oder bei Dritten – zu tragen. Die Glas Siller GmbH ist bei voller Schadenersatzpflicht des Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:

a) Datum der Auftragsbestätigung.

b) Datum der Erfllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen.

c) Datum, an dem die Glas Siller GmbH eine Verlieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhalten hat und/oder ein zu

erstelendes Akkreditiv zugunsten der Glas Siller GmbH eröffnet worden ist.

Die Glas Siller GmbH ist weiters berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.

Liefertermine (-fristen) sind nur verbindlich, wenn deren Verbindlichkeit bei Vertragsabschluss schriftlich zugesagt wurde; selbst bei als verbindlich bezeichneten Lieferterminen (-fristen) steht der Glas Siller GmbH eine Nachfrist von 14 Tagen zu, ohne dass Verzugsfolgen, welcher Art auch immer, eintreten. Verspätete Zurverfügungstellung von erforderlichen Unterlagen bzw. Nichterfüllung vereinbarter Bedingungen durch den Kunden führt ebenfalls zu einer entsprechenden Verschiebung (Verlängerung) des Liefertermines (-frist). Für den Fall, dass sich eine Lieferung durch von der Glas Siller GmbH nicht verschuldete bzw. nicht zu vertretende Umstände, wie z.B. Brand, Mobilisierung, Beschlagnahme, Embargo, Verbot der Devisentransferierung, Aufstand, Fehlen von Transportmitteln, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern, Einschränkung des Energieverbrauches, sowie technische Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und seine Ausführung für die Glas Siller GmbH oder für ihre Zulieferer unmöglich, unzumutbar machen oder zu Mängeln führen, die die Gebrauchsfähigkeit nur unerheblich beeinträchtigen, so wird die vereinbarte Lieferfrist entsprechend verlängert und hat der Kunde der Glas Siller GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. In den vorgenannten Fällen ist die Glas Siller GmbH auch zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ist die Anlieferung durch die Glas Siller GmbH vereinbart, so muss der Abladeplatz mit den der Glas Siller GmbH zur Verfügung stehenden Fahrzeugen leicht und gefahrlos erreichbar und für die Abladung geeignet sein. Weiters sind vom Kunden die entsprechenden Geräte zur Verfgung zu stellen. Insbesondere ist es seine alleinige Aufgabe und Verpflichtung, für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen, erforderliche Arbeitskräfte beim Abladen zu stellen und glasspezifische Abstellflächen vorzubereiten und verfügbar zu machen. Die Ware wird nur einem Bevollmächtigten ausgefolgt; für eine Ausfolgung an Baustellen bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.

V. Verpackung:

Die Glas Siller GmbH liefert die Waren offen lose, nach ihrer Wahl auf Mehrwegtransportgestellen oder in Verschlägen verpackt. Die vorbehaltlose Übernahme verpackter Ware durch den Transportführer gilt als Anerkennung der Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Verpackung. Der Kunde ist verpflichtet, diese Gestelle ordnungsgemäß auf seine Gefahr zu verwahren und binnen vier Wochen auf seine Kosten an die Glas Siller GmbH nach ihrer Wahl zurückzustellen oder in ihren Betriebsräumlichkeiten zur Abholung bereit zu halten. Bei Säumnis ist die Glas Siller GmbH berechtigt, den Wert der Gestelle dem Kunden in Rechnung zu stellen. Die Verpackung der Scheiben oder Iso-Elemente erfolgt nach lade- und transporttechnischen Gesichtspunkten. Mehrkosten, die aufgrund besonderer Wünsche für Verpackung oder Versand entstehen, werden von der Glas Siller GmbH gesondert in Rechnung gestellt.

Vl. Preise:

Die von der Glas Siller GmbH angegebenen Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk ohne Verpackung, ohne Versicherung und Versandkosten.

Bei der Preiskalkulation setzt die Glas Siller GmbH voraus, dass die Positionen des Angebotes unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig durchgeführt sind und die Lieferungen ohne Behinderungen in einem Zug erbracht werden können. Die Angebote basieren weiters auf der Leistungsbeschreibung des Kunden ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse. Für den Fall, dass die Lieferung oder Leistung drei Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen soll, gehen zwischenzeitliche Veränderungen der Kosten, insbesondere von Lohn- und Materialkosten, zugunsten bzw. zulasten des Kunden.

Vll. Zahlung:

Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sind keine gesonderten Zahlungsbedingungen ausgehandelt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Terminüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Kosten eines Kontokorrentkredites verrechnet.

Bestehen Verbindlichkeiten aus früheren Lieferungen, so werden diese in der Reihenfolge ihrer Entstehung getilgt. Vereinbarte Skonti entfallen, wenn nicht spätestens mit Eingang des skontobegünstigten Rechnungsbetrages auch alle sonstigen bereits fälligen Forderungen beglichen werden.

Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder erheblichen Zahlungszielüberschreitungen für vorhergehende Lieferungen und Leistungen des Kunden ist die Glas Siller GmbH berechtigt, die Lieferung und Leistung bis zur Zahlung oder Beibringung ausreichender Sicherheiten zu verweigern. Wurde die Lieferung seitens der Glas Siller GmbH bereits erbracht, so sind sämtliche Forderungen der Glas Siller GmbH sofort fällig; dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug, Wechselprotest, abgelehnter Scheckeinlösung oder bei Einbringung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Ist der Kunde mit einer vereinbarten Leistung oder Zahlung im Verzug, so kann die Glas Siller GmbH entweder auf Erfüllung des

Vertrages bestehen und

a) die Erfüllung der Verpflichtungen der Glas Siller GmbH bis zur Bewirkung der rückst.ndigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen

aufschieben,

b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,

c) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen und ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz

der Österreichischen Nationalbank verrechnen.

Hat der Kunde trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so kann die Glas Siller GmbH durch schriftliche Mitteilung den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Kunde hat über Aufforderung bereits gelieferte Waren an die Glas Siller GmbH zurückzustellen und Ersatz für eine eventuell eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie der Glas Siller GmbH alle Aufwendungen zu erstatten, die für die Durchführung des Vertrages gemacht werden mussten.

Dem Kunden ist nicht gestattet, allfällige Gegenforderungen, aus welchem Titel auch immer, gegen Forderungen der Glas Siller GmbH aufzurechnen.

Vlll. Gewährleistung:

Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Mängel 2 Jahre ab Gefahrübergang; es ist dies eine Verjährungsfrist und gilt auch für allfällige Schadenersatzansprche, sofern solche nicht ohnedies ausgeschlossen sind. Der Kunde ist mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zur unverzüglichen Untersuchung der Ware verpflichtet. Offene Mängel sind bei sonstigem Ausschluss unverzüglich, spätestens jedoch binnen acht Tagen nach Beginn der Gewährleistungsfrist, verdeckte Mängel binnen acht Tagen nach ihrem Entdecken, bei der Glas Siller GmbH einlangend, mittels eingeschriebenen Briefes, zu rügen, ansonsten die Ware als vorbehaltslos, ordnungsgemäß und mängelfrei bernommen gilt. Fehlermengen und Rügen wegen gebrochener Scheiben oder Elemente sowie wegen Oberflächenkratzer müssen zur Wahrung der Ansprüche des Kunden sofort bei Übernahme schriftlich gerügt werden; für einen Glasbruch oder Kratzer nach der Übergabe ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Für solche Funktionsteile der Ware, die die Glas Siller GmbH von Dritten bezogen hat, übernimmt die Glas Siller GmbH nur die Haftung im Rahmen der ihr gegen den Zulieferer zustehenden Gew.hrleistungsansprüche. Falls eine Ware aufgrund von Zeichnungen oder Mustern oder Bestellangaben des Kunden angefertigt wurde, so erstreckt sich die Haftung der Glas Siller GmbH nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern lediglich darauf, dass die Ausführung gemäß den Anweisungen des Kunden erfolgte. Bei Isolierglaseinheiten wird für ein Nichtbeschlagen der Scheibenoberflächen im Scheibenzwischenraum die Gewähr nur für normale Umweltbedingungen und auch nicht bei Sonderkombinationen übernommen. Die Glas Siller GmbH kann die vom Kunden nicht abtretbaren Gew.hrleistungsansprüche nach ihrer Wahl durch Nachtrag des fehlenden, Nachbesserung oder Ersatz erfüllen.

IX. Haftung:

Die Glas Siller GmbH haftet im Falle des Schadenersatzes nicht für leichte Fahrlässigkeit. Ebenso ist der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, Zinsverlusten, entgangenem Gewinn sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Kunden ausgeschlossen. Sofern im Einzelfall ein weiter gehender Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist, gilt dieser als vereinbart.

Für den Fall, dass eine Haftung der Glas Siller GmbH für grobe Fahrlässigkeit in Frage kommt, ist diese Haftung der Höhe nach jedenfalls auf das Zehnfache des Nettofakturenbetrages der gelieferten, mit Schadenszufügung zusammenhängenden Ware beschränkt. Bei Nichtbeachtung allfälliger fachtypischer Benutzungs-, Lager- bzw. Montagebedingungen ist jeglicher Schadenersatz ausgeschlossen.

Sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen, ist eine Haftung für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen vergleichbaren Normen, unabhängig welcher Rechtsordnung sie entspringen, ausgeschlossen; bei Bestehen einer Produkthaftpflichtversicherung ist der Ersatz jedenfalls auf die diesbezügliche Deckungssumme begrenzt.

X. Eigentumsvorbehalt:

Die Glas Siller GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten oder von ihr hergestellten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Kunden vor. Der Kunde hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme seitens Dritter ist der Kunde verpflichtet, das Eigentumsrecht der Glas Siller GmbH geltend zu machen und die Glas Siller GmbH unverzüglich zu verständigen.

Der Kunde ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zur Weiterveräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware berechtigt. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind ihm nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen, es sei denn, sie geschieht gegen sofortige Bezahlung bei Übergabe; in diesem Fall erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf den für die Vorbehaltsware erzielten Erlös.

Der Kunde tritt der Glas Siller GmbH bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer zustehen, samt den hiefür eingeräumten Sicherheiten, ab und nimmt die Glas Siller GmbH diese Abtretung an. Die hieraus anfallenden Gebühren trägt der Kunde.

Die Glas Siller GmbH verpflichtet sich, die ihr abgetretenen Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Der Kunde hat auf Verlangen der Glas Siller GmbH seine Schuldner von der erfolgten Forderungsabtretung nachweisbar zu verständigen und alle für die Einbringlichmachung seiner Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und der Glas Siller GmbH die darauf bezughabenden Unterlagen zu übermitteln. Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware oder deren Einbau wird durch den Kunden stets für die Glas Siller GmbH vorgenommen. Wird diese Ware mit anderen nicht der Glas Siller GmbH gehörenden Gegenstände verarbeitet oder untrennbar vermischt bzw. eingebaut, so erwirbt die Glas Siller GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Glas Siller GmbH gehörenden Ware zu den übrigen. Werden der Glas Siller GmbH gehörende Waren mit anderen beweglichen Gegenständen im Eigentum des Kunden zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist diese als Hauptsache anzusehen, so besteht Einigkeit darüber, dass der Kunde der Glas Siller GmbH anteilsmäßig das Miteigentum übertr.gt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Er verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für die Glas Siller GmbH.

XI. Gerichtsstand und Rechtswahl:

Als Erfüllungsort für Zahlungen gilt Fügen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem auf Basis dieser Bedingungen abgeschlossenen bzw. abzuschließenden Vertrag ist das Bezirksgericht Zell am Ziller bzw. das LG Innsbruck. Die Glas Siller GmbH kann den Kunden jedoch auch an einem anderen in- oder ausländischen Gerichtsstand belangen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Glas Siller GmbH und dem Kunden gilt österreichisches Recht.